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Der Umtausch der bisherigen Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein kann grundsätzlich nur direkt bei der Führerscheinstelle erfolgen.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag (https://www.mainz-bingen.de/default-wAssets/docs/Arbeit-Mobilitaet-Wirtschaft/Fuehrerschein/Antrag_auf_Umtausch_Ersatz-eines-Fuehrerscheines.pdf)
- aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiges Ausweisdokument
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden bzw. zuletzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
- Persönliche Vorsprache zwecks Abgabe einer Unterschrift
Bei der Umschreibung der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 2 ist ab Vollendung des 50. Lebensjahres auch ein augenärztliches Gutachten sowie eine Eignungsnachweis (ärztliche und/ oder testpsychologische Untersuchung) nachzuweisen.
- siehe hierzu auch Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinbehörde
Ist eine C- oder D-Klasse bereits abgelaufen, setzen Sie sich bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung (06132/7875290)
Ersatzführerschein wegen:
Defekt / Namensänderung / Änderung Sehhilfe / etc.
- Antragsformular (https://www.mainz-bingen.de/default-wAssets/docs/Arbeit-Mobilitaet-Wirtschaft/Fuehrerschein/Antrag_auf_Umtausch_Ersatz-eines-Fuehrerscheines.pdf)
- 1 Lichtbild neuesten Ursprungs nach den Bestimmungen für Personaldokumente (35 x 45 mm)
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.)
- Persönliche Vorsprache zwecks Abgabe einer Unterschrift
- „Angabe der zuletzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde“
Bei vorheriger Zuständigkeit einer anderen Behörde muss vom Bürger eine Karteikartenabschrift angefordert werden – sofern es sich um einen
Führerschein handelt, der vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde.
- Ggf. Nachweis über die vorzunehmende Änderung
Ersatzführerschein wegen Verlust
- Antragsformular (https://www.mainz-bingen.de/default-wAssets/docs/Arbeit-Mobilitaet-Wirtschaft/Fuehrerschein/Antrag_auf_Umtausch_Ersatz-eines-Fuehrerscheines.pdf)
- 1 Lichtbild neuesten Ursprungs nach den Bestimmungen für Personaldokumente (35 x 45 mm)
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.)
- Persönliche Vorsprache zwecks Abgabe einer Unterschrift
- „Angabe der zuletzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde“
Bei vorheriger Zuständigkeit einer anderen Behörde muss vom Bürger eine Karteikartenabschrift angefordert werden – sofern es sich um einen
Führerschein handelt, der vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde.
Ersatzführerschein wegen Diebstahl
- Antragsformular (https://www.mainz-bingen.de/default-wAssets/docs/Arbeit-Mobilitaet-Wirtschaft/Fuehrerschein/Antrag_auf_Umtausch_Ersatz-eines-Fuehrerscheines.pdf)
- 1 Lichtbild neuesten Ursprungs nach den Bestimmungen für Personaldokumente (35 x 45 mm)
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel etc.)
- Persönliche Vorsprache zwecks Abgabe einer Unterschrift
- Diebstahlanzeige von der Polizei
- „Angabe der zuletzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde“
Bei Zuständigkeit einer anderen Behörde muss vom Bürger eine Karteikartenabschrift angefordert werden – sofern es sich um einen Führerschein handelt, der vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde