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Zur Aufbietung eines in Verlust geratener Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie:
• Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
• Versicherung an Eides statt (kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden; eine solche Versicherung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht möglich)
• gültiges Ausweisdokument
Hinweis:
• Vor Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes ist ein Aufbietungsverfahren verpflichtend vorgeschrieben (Dauer ca. 18 Tage).
Juristische Personen und Einzelfirmen entnehmen zusätzlich vorzulegende Unterlagen bitte unserer Homepage.