Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung
Hauptregion der Seite anspringen

Einstellungen



Stadt Lünen Online-Terminvergabe

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6

Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit

Links zur Hilfe, Impressum, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit

Titel

  1. Auswahl der Behörde

    Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.

  2. Auswahl des Anliegens

    Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.

  3. Terminauswahl

    Anschließend wird ein Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
    Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.

  4. Persönliche Daten

    Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen Anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.

  5. Terminübersicht

    Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.

  6. Bestätigungsmail

    Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.

  7. Rückmeldung Sachbearbeiter

    Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.

[Impressum Stadt Lünen]

Die Seite https://termine-reservieren.de/termine/luenen/select2?md=1 wird außerhalb der IT-Umgebung der Stadt Lünen durch die Kommunix GmbH, Friedrich-Ebert Straße 74, 59425 Unna betrieben.

Bei der elektronischen Übermittlung Ihrer Anfrage oder Ihrer Mitteilung mittels Online-Formular werden die Angaben zusammen mit Ihren persönlichen Daten über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übermittelt (SSL - zu erkennen an dem "https" vor der aufgerufenen Internetadresse). Dabei unterliegen Ihre Daten behördenintern dem Datenschutz und sind zweckgebunden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Terminvereinbarung über die Internetseite https://termine-reservieren.de/termine/luenen/select2?md=1 ist dies zwei Tage nach Erreichen des Termindatums der Fall. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

 Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Lünen ist bemüht, ihre Websites entsprechend der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten der Terminverwaltung:
https://termine-reservieren.de/termine/luenen/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Terminverwaltungs-Webseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen und dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW derzeit teilweise vereinbar.

Weitere Angaben zu nicht barrierefreien Inhalten und zum Angebot eines Feedbackformulares finden Sie in der  Barrierefreiheitserklärung unserer Webseite:
https://www.luenen.de/de/hinweise/barrierefreiheit/erklaerung-zur-barrierefreiheit.php

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.02.2026 erstellt und zuletzt am 17.02.2026 aktualisiert.

Die Entwicklerin der Webseiten der Terminverwaltung, die Firma Kommunix GmbH aus Unna, hat die Webseiten der Terminverwaltung im #Monat# von Accesssibility Consulting Marc Haunschild gemäß BITV / EN 301 541 prüfen lassen und das BIK-Prüfzeichen "BITV-konform" für die Version 3.17.2.4 erhalten. Der Prüfbericht ist abrufbar unter https://report.bitvtest.de/691ac4fa-85b1-4391-9eef-20f2b0550aa2.html . Die oben aufgeführten Einschränkungen in der Barrierefreiheit resultieren durch Anpassungen und Konfigurationen durch die Stadtverwaltung Lünen.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Kontakt:
stadtverwaltung@luenen.de

Beachten Sie, dass mit dem Absenden einer E-Mail an die oben genannte Adresse die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Berücksichtigen Sie hierzu bitte auch die Datenschutzhinweise:
https://www.luenen.de/de/datenschutz/index.php

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieses Internetangebots keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und in §§ 9 ff der BITV NRW  gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Trägerin oder der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinnerinnen und Gewinner oder Verliererinnen und Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail:  ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefon: 0211 855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen  finden Sie hier: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

BITV-Test Prüfbericht der unveränderten Rohversion aus dem Auslieferungszustand:

BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten), zum Prüfbericht
Diese Software enthält kopierte und modifizierte Inhalte von Editable Combobox With Both List and Inline Autocomplete Example.

Copyright C 2024 World Wide Web Consortium. https://www.w3.org/copyright/software-license-2023/

Ihre Sitzung läuft in einer Minute ab.

Für eine Verlängerung schließen Sie bitte dieses Fenster in den nächsten 60 Sekunden.

  • Hilfe
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Lizenzen

Öffnet im Dialogfenster.


Ihre Sitzung läuft aus in 0 Minuten

Hauptregion der Seite anspringen