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Seit dem 1. November 2015 ist die Abgabe einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich. Der Mietvertrag alleine reicht n i c h t aus.
Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei Ihrem Vermieter. Ein Muster finden Sie unter:
Wohnungsgeberbestätigung
An-, Ab-, Ummeldungen können nur bearbeitet werden, wenn der Umzug bereits erfolgt ist.
Ausnahme: Abmeldungen ins Ausland. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, kann diese Abmeldung f r ü h e s t e n s eine Woche vor dem Auszug bei der Meldebehörde anzeigen.
An-, Ab-, Ummeldungen sind gebührenfrei.