Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
 Seit dem 1. November 2015 ist die Abgabe einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend erforderlich. Der Mietvertrag alleine reicht  n i c h t  aus.
Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei Ihrem Vermieter. Ein Muster finden Sie unter:
Wohnungsgeberbestätigung
 
An-, Ab-, Ummeldungen können nur bearbeitet werden, wenn der Umzug bereits erfolgt ist.
Ausnahme: Abmeldungen ins Ausland. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, kann diese Abmeldung  f r ü h e s t e n s  eine Woche vor dem Auszug bei der Meldebehörde anzeigen.
An-, Ab-, Ummeldungen sind gebührenfrei.