Bitte beachten Sie:

Bitte buchen Sie nur einen Termin!

Sie erhalten im Nachgang in jedem Fall eine individuelle Bestätigung über eine Terminvereinbarung, spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag (bei Terminvereinbarung an einem Samstag erst am darauffolgenden Montag).
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen per Telefon oder E-Mail ab. Mehrfachbuchungen können zu Verzögerungen Ihrer Buchungsbestätigung führen.

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Fahreignung - Zusätzliche Informationen:

Sollte zum aktuellen Zeitpunkt kein Termin buchbar sein, probieren Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Jeden Arbeitstag werden im Laufe des Vormittags neue Termine für die nächsten Wochen freigeschaltet.

In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an fahreignung@lra-m.bayern.de unter Nennung Ihres Namens, Geburtsdatums und Wohnortes oder telefonisch an 089/6221-3000.

Bitte beachten Sie, dass im Bereich Fahreignung u.a. nur die Themen Neuerteilung, Entzug, Eignungsüberprüfung Btm und Alkohol und sonstige Eignungsüberprüfungen stattfinden.


Sie können insgesamt maximal 1 Anliegen auswählen.

Telefonische Beratung

Persönliche Vorsprache


Hinweis zur Zuständigkeit!

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Stadtgebiet München (Postleitzahl 80000 bis 81999) werden gebeten, sich an die Landeshauptstadt München unter Verkehr und Mobilität – Landeshauptstadt München (muenchen.de) (Link) oder KVR – Landeshauptstadt München (muenchen.de) (Link) zu wenden.