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Einbürgerungsbehörde - Zusätzliche Informationen:

Beantragung der Einbürgerung beim Landratsamt München

Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Mehrstaatigkeit und Verkürzung der notwendigen Aufenthaltszeiten auf 5 Jahre, etc.) wurde am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens und weitere Informationen sind uns bisher noch nicht bekannt.

Voraussichtlich wird das neue Gesetz April / Mai 2024 in Kraft treten.

Aufgrund der hierdurch eingehenden Vielzahl an Anfragen können wir leider keine Beratungen und persönlichen Antragstellungen mehr anbieten.

Auf der Internetseite vom Landkreis München können Sie sich über den das weitere Verfahren informieren.

https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/einbuergerung/


Sie können genau ein Anliegen auswählen.


Hinweis zur Zuständigkeit!

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Stadtgebiet München (Postleitzahl 80000 bis 81999) werden gebeten, sich an die Landeshauptstadt München unter Ausland und Migration - Landeshauptstadt München (Link) oder KVR Online (Link) zu wenden.