Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Mit Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO, z. B. Eigenbau, Sonderfahrzeuge, Importfahrzeug (sofern keine EG-Typgenehmigung oder ABE besteht).
Kennzeichzenübernahme von anderem Fahrzeug nur möglich, wenn abgemeldet. Anderenfalls: zusätzlich Termin für "Abmeldung" buchen.
Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.
Mit einer Vollmacht können alle Anliegen auch im Auftrag für eine andere Person wahrgenommen werden. Dazu wird zudem der Personalausweis (auch Kopie) des Bevollmächtigenden benötigt. Eine Vollmachtsvorlage finden Sie hier.