Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Den Antrag finden Sie hier.
Das erfolgreiche Bestehen der Ortskundeprüfung für Taxifahrer als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde abgeschafft.
Als neue Voraussetzung zur Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr) wurde ein Nachweis der Fachkunde für das Fahrpersonal eingeführt. Nähere Informationen über den Nachweis der Fachkundeprüfung erhalten Sie bei Ihrem Termin in der Fahrerlaubnisbehörde.
Achtung: Hauptwohnsitz muss im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegen!
Die Mitbringliste umfasst nur Standardfälle, daher ist die Anforderung weiterer Unterlagen jederzeit möglich.