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Prostituiertenschutzberatung
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Prostituiertenschutzberatung - Zusätzliche Informationen:

Das Prostituiertenschutzgesetz gilt für Sie, wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Wenn Sie in der Prostitution/Sexarbeit tätig sind, ist die Beratung gesetzlich verpflichtend (§ 10 ProstSchG).

Für die Beratung müssen Sie gut Deutsch oder Englisch sprechen können (B2-Niveau).

Zur Beratung dürfen keine eigenen Personen zum Übersetzen mitgebracht werden. Sollten die Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nicht ausreichen, organisieren wir eine Dolmetscherin für die Beratung. Die Dolmetscherin müssen Sie nicht bezahlen.

Bitte wählen Sie hierfür "Prostituiertenschutzberatung - mit Dolmetscher" aus.


Der Standort für Ihre Anliegen:

Landratsamt Fürth Dienststelle Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Sie können insgesamt maximal 1 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Prostituiertenschutzberatung