Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Für die Beratung müssen Sie gut Deutsch oder Englisch sprechen können (B2-Niveau).
Zur Beratung dürfen keine eigenen Personen zum Übersetzen mitgebracht werden. Sollten die Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nicht ausreichen, organisieren wir eine Dolmetscherin für die Beratung. Die Dolmetscherin müssen Sie nicht bezahlen.
Wenn eine Verständigung in der Beratung nicht möglich ist, können wir die Bescheinigung nicht ausstellen und es muss ein neuer Termin mit Dolmetscherin vereinbart werden. Wir bitten Sie daher uns vorher mitzuteilen ob Sie eine Dolmetscherin benötigen.