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Mitzubringende Unterlagen bei
Ersatz-Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist erforderlich, d.h. der Fahrzeughalter muss persönlich bei der Zulassung vorsprechen und diese abgeben. Die eidesstattliche Versicherung kann auch durch einen Notar erfolgen.
Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeug-Papiere eines erworbenen Fahrzeuges (der Käufer hat den Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II verloren) ist ein Kaufvertrag vorzulegen, in dem angegeben wurde, dass der Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II an den Käufer übergeben wurde.
Der Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II wird anschließend aufgeboten. Nach 15 Tagen erfolgt üblicherweise die Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt. Anschließend kann das Ersatzdokument von der Zulassungsbehörde ausgestellt werden.
Wenn unbrauchbar oder vollgeschrieben
Bei Abholung neuer Zulassungsbescheinigung Teil II
die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist erforderlich, d.h. der Fahrzeughalter muss persönlich bei der Zulassung vorsprechen und diese abgeben. Die eidesstattliche Versicherung kann auch durch einen Notar erfolgen.
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum Nachweis der Verfügungsberechtigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO sofern keine Daten bei der Zulassung gespeichert sind.
Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeug-Papiere eines erworbenen Fahrzeuges (der Käufer hat den Schein/ Zulassungsbescheinigung Teil I verloren) ist ein Kaufvertrag vorzulegen, in dem angegeben wurde, dass der Schein/ Zulassungsbescheinigung Teil I an den Käufer übergeben wurde.
Wenn unbrauchbar