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Bitte beachten Sie, dass eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt Fürth nur für Dokumente und Urkunden vorgenommen werden kann, welche durch Behörden des Landkreis Fürth ausgestellt wurden.
Die zu beglaubigenden Unterlagen sind im Original vorzulegen. Den für die Apostille notwendigen Antrag finden Sie hier:
Start – Verwendung deutscher Urkunden im Ausland - Antrag (bayern.de)
Keiner Vorbeglaubigung bedürfen zudem Dokumente und Urkunden, welche durch das Landratsamt Fürth selbst ausgestellt wurden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Regierung von Mittelfranken - Apostille/Beglaubigungsstelle
Telefon +49 (0)981 53-1400
E-Mail apostille@reg-mfr.bayern.de