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Schritt 2 von 6: Namensänderung - Auswahl des Anliegens
Übersicht zu Ihrem Termin
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Namensänderung - Zusätzliche Informationen:
Namensänderungen im Zusammenhang mit einem Personenstandfall, wie einer Geburt, Eheschließung oder Abstammungsfeststellung können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Ihrem zuständigen Standesamt vorgenommen werden.
Sollte Ihr Namensänderungswunsch im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und Personenstandrechts nicht umsetzbar sein, so haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zu beantragen.
Diese hat jedoch Ausnahmecharakter und kommt nur in Fällen mit besonders wichtigem Grund in Frage. Ob im Einzelfall die für Sie wichtigen Gründe auch solche im Sinne des Namensänderungsgesetzes darstellen, sollten Sie vorab bei der zuständigen Stelle für behördliche Namensänderungen in Ihrem Wohnsitzbezirk erfragen. Für behördliche Namensänderungen sind die Standesämter nicht zuständig.
Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall vor der Antragstellung beraten zu lassen.
Der Standort für Ihre Anliegen:
Landratsamt Fürth Dienststelle Zirndorf
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Sie können insgesamt maximal 1 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.