Sie können dieses Anliegen maximal 6 Mal auswählen.
Für folgende Aufenthaltszwecke ist eine Terminbuchung in dieser Kategorie möglich:
- Familennachzug zum Ehegatten (Für die Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist eine persönliche Vorsprache zusammen mit Ihrem Ehegatten erforderlich.)
- Familennachzug zur ausländischen Fachkraft
- Kindernachzug (Für die Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist ein Sorgerechtsnachweis für jeden sorgeberechtigten erforderlich.)
Um Verständigungsprobleme zu vermeiden, bitten wir Sie, falls Sie der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig sein sollten, in Begleitung eines Dolmetschers / einer Person zu erscheinen, die in der Lage ist, das Gespräch in Ihre Muttersprache zu übersetzen.
Um einen Termin zu vereinbaren, ist zwingend zunächst der Formblattantrag zu stellen.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Wir weißen darauf hin, dass Termine ohne vorherige Antragstellung storniert werden müssen.
Bitte beachten Sie bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, dass diese aus technischen Gründen frühestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Termine vor dieser Zeit müssen daher von uns storniert werden.
Familennachzug zum Ehegatten (Für die Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist eine persönliche Vorsprache zusammen mit Ihrem Ehegatten erforderlich.)
- Kindernachzug (Für die Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist ein Sorgerechtsnachweis für jeden sorgeberechtigten erforderlich.)