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Schwangerschaftsberatung - Zusätzliche Informationen:

Schwangerschaftskonfliktberatungen nach § 219 StGB: Für den Fall, dass Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit Beratungsbescheinigung für einen Abbruch benötigen, bieten wir Ihnen gerne zeitnah einen Termin an. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 09171 81-1601 oder per E-Mail: schwangerschaftsberatung@landratsamt-roth.de

Falls Sie eine anonyme Beratung wünschen oder eine Beratung zur Vertraulichen Geburt, nehmen Sie bitte auch telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt auf.


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