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Schritt 2 von 6: Schwangerschaftsberatung - Auswahl des Anliegens
Schwangerschaftskonfliktberatungen nach § 219 StGB: Für den Fall, dass Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit Beratungsbescheinigung für einen Abbruch benötigen, bieten wir Ihnen gerne zeitnah einen Termin an. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 09171 81-1601 oder per E-Mail: schwangerschaftsberatung@landratsamt-roth.de
Falls Sie eine anonyme Beratung wünschen oder eine Beratung zur Vertraulichen Geburt, nehmen Sie bitte auch telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt auf.