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Sie haben die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren bzw. diese wurden Ihnen gestohlen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens sind folgende Unterlagen notwendig:
- Noch vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Beantragung durch einen Dritten erfolgt
- Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund); wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich
- Bei Verlust: Abgabe einer „Versicherung an Eides statt“ notwendig. Diese kann nur der eingetragene Fahrzeughalter (bei Firmen: zeichnungsbefugte Person; bei Vereinen: Vereinsvorstand) abgeben. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich. Die „Versicherung an Eides statt“ muss bei der Zulassungsstelle oder einem Notar abgegeben werden.
- Bei Diebstahl: Abdruck der Diebstahlanzeige der Polizei
Eine abhanden gekommene bzw. gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird bundesweit über das Kraftfahrtbundesamt aufgeboten.
Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach einer Wartezeit von 4 bis 6 Wochen ausgestellt werden.