Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Weitere Informationen zur Dienstleistung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.landratsamt-roth.de/themen/mobilitaet/fuehrerschein/fuehrerschein-infos/ersatzfuehrerschein.
Falls neben dem Führerschein auch Ihr Ausweis (Perso, Reisepass) verloren gegangen ist / gestohlen wurde, muss zunächst dieser erneuert werden, bevor der Führerschein ersetzt werden kann.
Sie kommen für eine andere Person und nicht für sich selbst?
Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins muss grundsätzlich persönlich gestellt werden, da eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust/Diebstahl abzugeben ist.
Nur, wenn bereits eine Verlust-/Diebstahlsanzeige der Polizei vorliegt, kann der Antrag von einer anderen Person gestellt werden. In diesem Fall benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht. Ein Muster finden Sie unter https://landratsamt-roth.de/uwao-api/faila/files/byid?id=f984461d-51f9-4dba-9004-6c5d1f7dddca. Bitte beachten Sie, dass auf dem Kontrollblatt für Bild und Unterschrift der Antragstellende selbst unterzeichnen muss.