Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Jede Person darf i.d.R. nur einen Reisepass haben. Wenn Sie einen weiteren Reisepass benötigen, ist es notwendig, dass das berechtigte Interesse konkret nachweisen oder glaubhaft machen, z. B. Bestätigungsschreiben des Arbeitsgebers zur Notwendigkeit eines Zweitpasses.
Für Anträge ab dem 01.05.2025 ist ausnahmslos ein Lichtbild in digitaler Form notwendig. Dieses kann im Bürgerbüro (Selbstbedienungsautomat) erstellt werden oder über einen Fotodienstleiter bereitgestellt werden. Bei Erstellung hier vor Ort wird eine Zusatzgebühr erhoben (siehe unten)
Zusatzgebühr für Expressreisepass (innerhalb von 3-4 Werktagen bei Beantragung vor 12 Uhr) - 32,00 Euro
Zusatzgebühr für 48-Seiten-Pass - 22,00 Euro