Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Jede Person darf i.d.R. nur einen Reisepass haben. Wenn Sie einen weiteren Reisepass benötigen, ist es notwendig, dass das berechtigte Interesse konkret nachweisen oder glaubhaft machen, z. B. Bestätigungsschreiben des Arbeitsgebers zur Notwendigkeit eines Zweitpasses.
Seit dem 01.05.2025 ist ausnahmslos ein Lichtbild in digitaler Form notwendig. Dieses kann im Bürgerbüro (Selbstbedienungsautomat) erstellt werden oder über einen Fotodienstleister bereitgestellt werden. Bei Erstellung hier vor Ort wird eine Zusatzgebühr erhoben (siehe oben) und es wird empfohlen, zur Aufnahme des Fotos 10 - 15 Minuten früher zu erscheinen. Für Kinder bis 6 Jahre wird aus technischen Gründen empfohlen, das notwendige Foto bei einem Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Anträge für Minderjährige sind von den Personensorgeberechtigten, im Beisein der minderjährigen Person zu stellen. Ist eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend, so ist eine Zustimmungserklärung dieser Person vorzulegen.
Zusatzgebühr für Expressreisepass (innerhalb von 3-4 Werktagen bei Beantragung vor 12 Uhr) - 32,00 Euro
Zusatzgebühr für 48-Seiten-Pass - 22,00 Euro