Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Eine Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Wegzug ins Ausland vorgenommen werden.
Bitte geben Sie die Anzahl der Personen über das “+“-Zeichen an.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt die Ummeldung durch eine meldepflichtige Person.