Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Wurden Sie von uns benachrichtigt, dass Ihr Führerschein zur Abholung bereitliegt, kann die Abholung nunmehr auch ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass nach erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis im Rahmen des Begleitenden Fahrens mit 17 Jahren (sofern alle Prüfungen abgelegt wurden) der Kartenführerschein zum 18. Geburtstag i.d.R.automatisch an die Meldeadresse versandt wird. Gleiches gilt bei bereits gestempelten / gelochten Führerscheinen. Bei Fragen hierzu erreichen Sie uns unter 08191 / 129 - 1309.