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Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nähere Informationen zum Pflichtumtausch von Führerschein (z.B. Staffelung der Fristen) erhalten Sie auf unserer Homepage.