Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Das bisherige Kennzeichen ist beschädigt oder verwittert, kann aber vorgelegt und anhand der Siegel als das aktuell zugeteilte Kennzeichen identifiziert werden.
Wenn das Siegel nicht mehr vorhanden ist, wählen Sie bitte unter der Rubrik "Änderung" das Anliegen "Kennzeichenänderung".
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Nachweis der aktuellen Halterdaten
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate), bei juristischer Person, Behörde, Land- oder Forstwirt, selbständiger Gewerbetreibender oder Vereinigung zusätzlich Nachweise gemäß Merkblatt "zusätzlich vorzulegende Unterlagen" - Zulassungsbescheinigung Teil I
bzw. bei Dokumentenausstellung vor dem 01.10.2005 Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen (z.B. Leichtkraftrad, Anhänger zu Sportzwecken) existiert in der Regel keine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbief. - bisherige/s Kennzeichenschild/er
- (ggf.) gültige Hauptuntersuchung (HU)
Es ist er Prüfbericht vorzulegen. War seit Erstzulassung keine Hauptuntersuchung notwendig, so entfällt der Nachweis. - (ggf.) gültige Sicherheitsprüfung (SP)
Nur bei LKW (zGG >7,5 t), Kraftomnibus, Zugmaschine (bbH >40 km/h) oder Anhänger (zGG >10 t + bbH > 40 km/h). Es ist das Prüfprotokoll vorzulegen. War seit Erstzulassung keine Prüfung fällig, so entfällt der Nachweis. - (ggf.) Vollmacht
Sofern Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommen. Bitte fügen Sie Ihren Ausweis in Original oder Kopie bei. Die Unterschrift muss mit der auf dem Ausweis zwecks Identifizierung übereinstimmen. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Zum Formular gelangen Sie hier.