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Ein beim Kraftfahrt-Bundesamt registrierter Großkunde hat für Sie einen Antrag über das internetbasierte Zulassungsverfahren (i-Kfz) bei der Zulassungsstelle gestellt. Er hat dabei beantragt, dass die Fahrzeugunterlagen und Kennzeichensiegel bei der Behörde vor Ort abgeholt werden können.
Bitte beachten Sie, dass die Abholung der Unterlagen frühestens
48 Stunden
nach der Antragstellung an einem Arbeitstag (Montag-Freitag) möglich ist. Hier sehen Sie, wann Sie die Unterlagen frühestens abholen können:
Antrag am -> Abholung frühestens am
Montag ------> Donnerstag
Dienstag ----> Freitag
Mittwoch ----> Montag
Donnerstag --> Dienstag
Freitag -----> Mittwoch
Samstag -----> Mittwoch
Sonntag -----> Mittwoch