Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Information:
Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Bus) oder C, C1, CE, C1E (LKW) erwerben und gewerbliche Fahrten durchführen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Berufskraftfahrerqualifizierung erfolgreich absolviert haben. Das kann eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Berufskraftfahrerin / zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ein gleichwertiger staatlich anerkannter Ausbildungsberuf sein.
Alternativ können Sie Ihre Qualifizierung auch durch die Grundqualifikation beziehungsweise die beschleunigte Grundqualifikation der IHK oder mit einer Teilnahmebescheinigung über entsprechende Weiterbildung nachweisen.
Auch wenn Sie bereits als Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer arbeiten, müssen Sie Ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand halten und sich regelmäßig weiterbilden.
Diese Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten. Nach dem Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie vom Ausbildungsträger eine Bescheinigung als Nachweis. Diese Bescheinigung ist ab dem Tag der Ausstellung für 5 Jahre gültig.
Wenn Sie eine der genannten Fahrerlaubnisse haben, diese aber nicht gewerblich nutzen, dann müssen Sie keine Weiterbildung nachweisen.
Weitere Informationen zur Führerscheinstelle finden Sie hier.