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Um in Deutschland mit einem Kfz auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, müssen Sie meist einige Dokumente mit sich führen, wie z. B. die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Weiterhin ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ihr Nachweis über die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Durch diese Papiere ist belegt, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und tatsächlich am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Kommen diese Dokumente einmal abhanden, kann es recht aufwendig sein, neue Papiere zu erhalten. Zur Erstellung von Ersatzdokumenten benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung belegt einerseits, dass das Fahrzeug alle technischen Voraussetzungen für eine Zulassung oder Wiederzulassung erfüllt, und andererseits, dass es nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist und Sie tatsächlich der Verfügungsberechtigte des Fahrzeugs sind.