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sofern Sie im Besitz eines neu ausgestellten Reisepasses Ihres Heimatlandes sind, muss ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis auf die Passdaten des neuen Reisepasses übernommen werden. Hierzu ist eine neue unbefristete Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis( elektronischer Aufenthaltstitel -eaT- im Checkkartenformat) auszustellen.