Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen, welche ca. 3 Wochen dauert.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II kann ohne die Aufbietung keine Zulassung erfolgen.
Folgende Unterlagen / Vordrucke werden für die Ersatzausstellung einer bereits aufgebotenen oder unbrauchbar gewordenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt:
- Personalausweis ODER sonstiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass) in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Einverständniserklärung und Personalausweis eines Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Fahrzeughaltern
- Gewerbeanmeldung bei beruflich selbständigen Fahrzeughaltern
- Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbeanmeldung und Personalausweise der zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Personen bei Firmen (juristische Personen)
- Auszug aus dem Vereinsregister und Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen bei Vereinen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die Durchführung der Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht)
- unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Vollmacht bei Erledigung durch Dritte