Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Welche Personen fallen unter Aufnahmeprogramme?
z.B.: Afghanische Ortskräfte, Familienangehörige Syrischer Flüchtlinge, Resettement-Flüchtlinge, Jüdische Zuwanderer
Vergleichen Sie bitte auch die untern aufegeführten Rechtsgrundlagen mit den Angaben auf Ihrem Aufenthaltstitel.
Bitte wählen Sie dieses Anliegen aus, wenn Sie:
bereits einen Aufenthaltstitel nach folgender Rechtsgrundlage besitzen:
- § 22 AufenthG
- § 23 AufenthG
- § 23a AufenthG
und
Ihren Aufenthaltstitel verlängern möchten.
Sofern Sie noch nicht im Besitz einer dieser Aufenthaltstitel sind und eine Aufenthaltserlaubnis erstmalig beantragen möchten, stellen Sie bitte Ihren Antrag schriftlich per Post oder per E-Mail an aufenthaltsrecht@dithmarschen.de. Bitte buchen Sie hier dann keinen Termin. Sie erhalten nach der schriftlichen Beantragung und nach Prüfung Ihres Antrages einen Termin.
Hinweis bei Terminen zur Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Fiktionsbescheinigung):
Sollte Ihr aktueller Aufenthaltstitel vor dem Termin ablaufen, erhalten Sie frühestens 1 Monat vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels eine Fiktionsbescheinigung. Die Fiktionsbescheinigung können Sie in der Offenen Sprechstunde (jeden Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr) von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung erhalten.