Sie können dieses Anliegen maximal 6 Mal auswählen.
Dieser Termin gilt für 1 Person zur Beantragung von Identitätsdokumenten (= Personalausweis, Reisepass, ggf. vorläufige oder Expressvariante)!
Hinweise für die Beantragung von Ausweisdokumenten nach erfolgter Einbürgerung:
Ausweisdokumente können erst nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde beantragt werden! Diese bekommen Sie im Rahmen der Einbürgerungszeremonie überreicht.
Die Ausweispflicht beginnt erst mit dem 16. Geburtstag. Sofern Ihre minderjährigen Kinder Deutschland nicht verlassen, ist ein Ausweis oder Reisepass bis zum 16. Geburtstag nicht erforderlich.
Soll eine Namensangleichung erfolgen, bitten wir darum, dies vorab mit dem Standesamt abzuklären.
Sofern nicht alle benötigten Dokumente bei der Antragstellung vorgelegt werden, ist eine Bearbeitung n i c h t möglich!
Zahlung bei Antragstellung!