Sie können dieses Anliegen maximal 6 Mal auswählen.
H I N W E I S: Bei Erstzuzug von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist nur eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde (E-Mail an auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de) zur Anmeldung erforderlich. Bitte an dieser Stelle keinen Termin buchen!!!
Sollte schon einmal ein Wohnsitz in Deutschland gemeldet gewesen sein, bitten wir um Angabe der vollständigen Adresse.
Bitte beachten Sie, dass alle zuziehenden Personen persönlich anwesend sein müssen.
Die Anmeldung ist erst NACH dem Einzug möglich.
Bringen Sie bitte die vollständig ausgefüllte und vom Wohnungsgeber unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit.
Bei unvollständigen Unterlagen behalten wir uns vor, den Termin vor Ort zu stornieren.
Sie erhalten Ihre SteuerID ("Tax-Number") circa zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung durch das Bundeszentralamt für Steuern automatisch per Post an Ihre neue Adresse in Koblenz gesendet. Beschriften Sie daher unbedingt Ihren Briefkasten.