Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Anmerkung: Wenn noch kein Fahrzeugbrief existiert, muss die Überprüfung der Fahrgestellnummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle zwecks Identifizierung vor Ort erfolgen. Zusätzlich ist eine Verfügungsberechtigung nachzuweisen (z.B. durch Kaufvertrag, Rechnung, verbindliche Bestellung o.ä.).