Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Benötigte Unterlagen:
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel etc.)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Aktueller Sehtest (bei Antrag nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, sofern uns dieser noch nicht vorliegt
- Name der Fahrschule
- Antragsgebühr 60,40 € (bei einer Begleitperson), zusätzlich jeweils 8,00 € pro weiterer Begleitperson, bei Ablegen der praktischen Prüfung mit Schlüsselzahl B197 zusätzlich 28,60 €)
Folgendes ist zusätzlich zu beachten:
Gesetzliche Vertretung und/oder Begleitpersonen, welche bei der Antragstellung nicht dabei sind, müssen dem Antragsteller folgende Erklärungen unterschrieben mitgeben:
Gesetzliche Vertretung:
- Formblatt Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung BF17
- Kopie Identitätsnachweis
- ggf. Formblatt Alleinige elterliche Sorge
Begleitperson:
- Formblatt Begleitperson
- Kopie Identitätsnachweis
- Kopie Führerschein (Vorder- und Rückseite)
Download der notwendigen Erklärungen bei nicht persönlicher Vorsprache:
Formulare und Infoblätter - Kreis- und Universitätsstadt Homburg
Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder dem Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung).
Soll die Ablegung der praktischen Befähigungsprüfung außerhalb von Homburg durchgeführt werden, dann ist die Vorlage eines Nachweises, der den Bezug zum Prüfort erkennen lässt, erforderlich. Geeignete Nachweise sind z. B. Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildung- oder Arbeitsvertrag)
Im Einzelfall ist nach Antragsprüfung die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich!
DER ANTRAG WIRD NUR ENTGEGENGENOMMEN, WENN ALLE ERFORDERLICHEN ANTRAGSUNTERLAGEN VOLLSTÄNDIG VORLIEGEN!!!