Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Bei mehr als 5 Beglaubigungen wird ein Abholtermin vereinbart.
Hinweise:
Voraussetzung für die Beglaubigung:
- die Urschrift wurde von einer Behörde ausgestellt oder die Abschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt
- die Abschrift wird für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt
- das Originaldokument ist in deutscher Sprache
Voraussetzung Beglaubigung Unterschrift:
- die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss die Unterschrift vor Ort leisten, persönliche Vorsprache erforderlich.
- die Abschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt.
Urschriften in fremder Sprache
Ist die Urschrift nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so ist mit der Urschrift eine Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
In begründeten Fällen kann die Vorlage einer Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer verlangt werden.
Ausländische öffentliche Urkunde
Das Bürgeramt beglaubigt Abschriften von ausländischen öffentlichen Urkunden ( z. B. Zeugnisse, Diplome etc.) nur dann, wenn die Urschrift nebst Übersetzung durch eine deutsche Auslandsvertretung legalisiert ist oder mit der Haager Apostille des hierzu berechtigten Herkunftsstaates versehen ist.
Eine amtliche Beglaubigung kann nicht erfolgen:
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Standesamt bei Personenstandsurkunden)
- wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist
- bei Dokumenten die im Original nicht in deutscher Sprache sind
- bei Unterschriftenbeglaubigungen für privatrechtliche Zwecke
Benötigte Unterlagen:
Beglaubigung Dokumente:
- Dokument im Original
- evtl. bereits angefertigte Kopie (nicht geheftet und keine doppelseitigen Kopien)
- Gebühr: 3,00€ pro Seite
Beglaubigung Unterschrift:
- Identitätsnachweis (z.B. Ausweis, Pass, elektronischer Aufenthaltstitel etc.)
- evtl. das Schriftstück auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Gebühr: 2,55€ pro Unterschrift
Fotokopien: