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Online-Terminvergabe der

Gemeinde Hohe Börde

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Schritt 1 von 6: Wo möchten Sie hin?

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Titel

  1. Auswahl der Behörde

    Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.

  2. Auswahl des Anliegens

    Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.

  3. Terminauswahl

    Anschließend wird ein Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
    Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.

  4. Persönliche Daten

    Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen Anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.

  5. Terminübersicht

    Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.

  6. Bestätigungsmail

    Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.

  7. Rückmeldung Sachbearbeiter

    Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.

Gemeinde Hohe Börde Irxleben

Verantwortlich:

Steffi Trittel

Telefon:

+49 (0) 3 92 04 - 78 10

eMail:

trittel@hohe-boerde.de  

Postanschrift:

Gemeinde Hohe Börde
OT Irxleben
Bördestraße 8
D-39167 Hohe Börde

 

 

Hinweise zur Verarbeitung von Daten im Rahmen der Verwaltungstätigkeit in der Gemeinde Hohe Börde

Bei Fragen zum Thema Datenschutz in der Gemeinde Hohe Börde, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an unsere Datenschutzbeauftragte Frau Kermbach:
datenschutz@hohe-boerde.de
039204/781-140

1. Zweck und Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Datenschutzgesetzen des Landes Sachsen-Anhalt.
Folgende Gründe kann die Datenverarbeitung haben:

a)     gesetzliche Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO).
Dies umfasst sämtliche hoheitlichen Aufgaben, die die Gemeinde Hohe Börde aufgrund eines Gesetzes zu erbringen hat (Bsp. Meldewesen, Friedhofsverwaltung oder Gewerbeangelegenheiten). Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Verwaltungshandeln bzw. der Durchführung der hoheitlichen Aufgabe.

b)     Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO)
Die Verarbeitung von Daten erfolgt im Rahmen der Erbringung und Durchführung unserer Verträge (z.B. Miet-, Pacht-, Grundstücksverträge, Verträge zur Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohe Börde, usw.) mit unseren Kunden, Bürgern und Nutzern oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage hin erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Vertragsinhalt (z.B. Miet-, Pacht-, Grundstücksverträge, Arbeitsverträge, Kindergartenbetreuungsverträge, Wartungsverträge usw.). Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Vertragsunterlagen und Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder Nutzung- und Gebührensatzungen entnehmen.

c)     Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)
Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus, zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.

Beispiele: Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten oder Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts.

d)     Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Zusendung von Informationsmaterial, Beantwortung von Anfragen über das Kontaktformular) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Am Ende der Hinweise zum Datenschutz finden Sie eine umfassende Widerruferklärung.

Wir als Kommune unterliegen diversen rechtlichen Verpflichtungen, wie gesetzlichen Anforderungen (bspw. dem Kommunalverfassungsgesetz, der Kommunalhaushaltsordnung, verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen und den Steuergesetzen) und aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. der Kommunalaufsicht/ Fachaufsicht).

2. Daten und Quellen der Gemeinde Hohe Börde

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer hoheitlichen Tätigkeit ermitteln oder im Rahmen unserer vertraglichen Beziehungen von unseren Vertragspartner oder anderen Betroffenen erhalten. Zudem verarbeiten wir - soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich - personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse oder Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden oder von sonstigen Dritten (z.B. einer Kreditauskunft) berechtigt übermittelt werden.
Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit), Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z.B. Unterschriftsprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z.B. Zahlungsauftrag) oder Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sein. Welche Daten erhoben werden, richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungstätigkeit und ist in den Verfahrensverzeichnissen geregelt.

3. Übermittlung der Daten

Innerhalb der Verwaltung der Gemeinde Hohe Börde erhalten diejenigen öffentlichen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten brauchen und eine gesetzliche Grundlage zur Übermittlung der Daten vorhanden ist. Auch von uns eingesetzte nichtöffentliche Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese insbesondere die Vorgaben des Datenschutzes wahren. Dies sind Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung sowie Vertrieb und Marketing.
Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unserer Verwaltung ist zunächst zu beachten, dass wir als Verwaltung zur Verschwiegenheit über alle personenbezogenen Daten, Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen. Persönliche Daten dürfen wir grundsätzlich nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Betroffene eingewilligt hat oder wir zur Datenermittlung befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. sein:

 -       Öffentliche Stellen, z.B. Landes- und Bundesbehörden, Landkreis Börde, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Gerichte aller Gerichtszweige (Ordentliche Gerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Landes- und Bundesverfassungsgericht, Familiengerichte, Grundbuchämter), Katasterämter bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung,

-       Statistikämter des Bundes und des Landes im Rahmen von statistischen Erhebungen,

-       andere Kreditinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung von Verträgen mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln,

-       Gläubiger oder Insolvenzverwalter, welche im Rahmen einer Zwangsvollstreckung anfragen,

-       Fördermittelgeber im Rahmen der Bewilligung von staatlichen Förderprogrammen, z.B. Landesverwaltungsamt,

-       Integrationsämter, Sozialämter, Jobcenter, Arbeitsämter, Betriebsarzt, Amtsarzt, Gesundheitsämter,

-       Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen heranziehen.

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Datengeheimnis, gemäß Vereinbarung oder Einwilligung, befreit haben oder an die wir, aufgrund einer Interessenabwägung, befugt sind, personenbezogene Daten zu übermitteln.

4. Datenübermittlung in ein Drittland

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet statt, soweit

a)     es gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder

b)     Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben.

 

5. Speicherung der Daten

 Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass es sich vereinzelt bei unserer Geschäftsbeziehung um ein Dauerschuldverhältnis handelt, welches auf Jahre angelegt ist (z.B. bei Miet-, Pacht-, und Leihverträgen, bei Arbeitsverträgen oder bei Leistungs- und Wartungsverträgen).

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:
-       Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z.B. ergeben können aus der Abgabenordnung (AO).
Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre.
-       Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

 

6. Ihre Rechte im Bezug zum Datenschutz

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Landesdatenschutzbeauftrage oder der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

 

7. Ihre Pflicht zur Herausgabe von Daten

 

Sie müssen personenbezogene Daten im Rahmen von hoheitlichen Tätigkeiten nur bereitstellen, wenn Sie dazu aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder einer kommunalen Satzung verpflichtet sind,
Im Rahmen des Abschlusses von Verträgen, die Sie mit der Gemeinde Hohe Börde schließen, müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen, diesen auszuführen und zu beenden.

 

8. automatisierte Entscheidungsfindung nach Art. 22 DSGVO

Für die Vollziehung oder Begründung einer Geschäftsbeziehung nutzen wir keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung.

 

9. Profiling

Ein Profiling findet in der Gemeinde Hohe Börde nicht statt. Das bedeutet, die Gemeinde verarbeitet keine Ihrer Daten automatisiert, mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten.

Belehrung über das Widerrufsrecht

Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO –

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 7 DSGVO

Die Abgabe der Einwilligungserklärung über die Erhebung von persönlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO ist freiwillig. Sie kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 7 Abs. 2 DSGVO). Der Widerruf ist schriftlich an die Gemeinde Hohe Börde, Irxleben, Bördestraße 8 in 39167 Hohe Börde zu richten. Im Falle des Widerrufs werden die Daten, die auf der Grundlage der Einwilligung erhoben und gespeichert wurden, vollständig gelöscht. Die Verwendung der Daten bleibt, bis zum Zeitpunkt des Widerrufs, rechtmäßig.

Sonstiges

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, damit sie zu jeder Zeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

 

 

Dies ist die Roh-Version aus dem Auslieferungszustand des Herstellers.
Sollten Sie diesen Inhalt in einer Produktivumgebung finden, weisen Sie bitte die Behörde darauf hin oder kontaktieren Sie den Hersteller unter support@kommunix.de, dann leitet dieser den Hinweis weiter.


Erklärung zur Barrierefreiheit

[Die #Name der Behörde# ist / Wir sind bemüht], [ihre/unsere] Websites entsprechend der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten der Terminverwaltung #URL#.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Terminverwaltungs-Webseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung [#Bundesland# und dem Behindertengleichstellungsgesetz #Bundesland#] derzeit #teilweise/vollständig# vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Aufgrund der hohen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, können diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.Daher sind die in dem Auftritt eingebundene PDF-Dokumente nicht durchgängig barrierefrei.
  • Kriterium „Alternativtexte für Grafiken und Objekte“
  • Kriterium „Aussagekräftige Linktexte“
  • Kriterium „Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend“
  • Kriterium „Aktuelle Position des Fokus deutlich“

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am #Datum# erstellt und zuletzt am #Datum# aktualisiert.

Die Entwicklerin der Webseiten der Terminverwaltung, die Firma Kommunix GmbH aus Unna, hat die Webseiten der Terminverwaltung im #Monat# von Accesssibility Consulting Marc Haunschild gemäß BITV / EN 301 541 prüfen lassen und das BIK-Prüfzeichen „BITV-konform“ für die Version #Version# erhalten. Der Prüfbericht ist abrufbar unter #URL Prüfbericht#. Die oben aufgeführten Einschränkungen in der Barrierefreiheit resultieren durch Anpassungen und Konfigurationen durch [uns/#Name der Behörde#].

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Kontakt:
#Adresse, Mail#

Beachten Sie, dass mit dem Absenden einer E-Mail an die oben genannte Adresse die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Berücksichtigen Sie hierzu bitte auch die Datenschutzhinweise:
#Link zum Datenschutz#

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

#Frage: Adressen bei anderen Bundesländern?#

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieses Internetangebots keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes #Bundesland# einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes #Bundesland# zugeordnet und in #Paragraphen der BITV# der BITV #Bundesland# gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Trägerin oder der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinnerinnen und Gewinner oder Verliererinnen und Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes #Bundesland#
#zuständige Person#
#Adresse#
#Telefon#

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik #Bundesland# finden Sie hier: #Link zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik#


BITV-Test Prüfbericht der unveränderten Rohversion aus dem Auslieferungszustand:

BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten), zum Prüfbericht

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