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Das Kurzkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung für bis zu fünf Tage gültig und wird mit dem Ablaufdatum versehen. Hiermit dürfen lediglich Probe- oder Überführungsfahrten durchgeführt werden. Das zu bewegende Fahrzeug muss zuvor außer Betrieb gesetzt worden sein.
Wenn ein EU-Bürger, der seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, muss immer der Name und die Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten aus Deutschland (Wohnsitz im Westerwaldkreis) bei der Zuteilung des Kennzeichens angegeben werden.
Das Kurzzeitkennzeichen kann nur für Bürger aus der EU zugeteilt werden. Bürger, die außerhalb der EU wohnhaft sind, können ein Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen beantragen.