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Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung für bis zu sechs Tage gültig und wird mit dem Ablaufdatum versehen. Hiermit dürfen lediglich Probe- oder Überführungsfahrten durchgeführt werden. Das zu bewegende Fahrzeug muss zuvor außer Betrieb gesetzt worden sein (Abmeldung).
Ein EU-Bürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland, muss zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens eine Empfangsbevollmächtigung (LINK) von einer Person mit einem festen Wohnsitz im Westerwaldkreis vorlegen.
Das Kurzzeitkennzeichen kann nur für Bürger aus der EU zugeteilt werden. Bürger, die außerhalb der EU wohnhaft sind, können ein „Ausfuhr-/Exportkennzeichen“ beantragen.
ACHTUNG! Möchten Sie gleichzeitig ihr „altes“ Fahrzeug abmelden, buchen Sie bitte zusätzlich den Vorgang „Abmeldung / Außerbetriebsetzung“!
Sofern das Kurzzeitkennzeichen bei der späteren Zulassung des z.B. überführten Fahrzeugs/Anhängers noch gültig ist, muss dieses zwingend zur Entstempelung bei diesem Termin bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.