Sie können dieses Anliegen maximal 6 Mal auswählen.
Abgabe erlaubnispflichtiger Waffen zur Vernichtung. Die Waffen werden durch die Waffenbehörde entgegengenommen und der ordnungsgemäßen Vernichtung zugeführt.
Sollte es nicht möglich sein, dass die Waffe in die Behörde gebracht werden kann, so ist nur in Ausnahmefällen ein Termin für die Abholung der Waffe möglich.