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Folgende Anliegen werden auch ohne Termin an der Information bearbeitet
Ersatzplaketten
Wenn sich eine Plakette (Siegel- oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder bis zur Unkenntlichtkeit beschädigt wurde, müssen eine beziehungsweise mehrere neue Plaketten auf dem bisherigen oder auf dem neuen Kennzeichenschild angebracht werden.
Ersatzkennzeichen bei Beschädigung
Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden
Feinstaubplakette
Seit März 2007 ist die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner in Umweltzonen.
Die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
100 km/h Plakette
Eine 100 km/H Plakette kann für Anhänger beantragt werden, um mit einer Geschwindigkeit von bis zum 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren zu dürfen.
Voraussetzung ist die bereits erfolgte Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein über die Eignung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Diese kann durch eine Bescheinigung des Herstellers oder Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen.
Sollte die Eintragung noch nicht erfolgt sein, muss ein Termin gebucht werden.
Wunschkennzeichen
Die KFZ-Zulassungsstelle des Landkreis Gifhorn bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen auszuwählen. Über den Online-Service der Zulassungsstelle können Sie sich ein freies Kennzeichen als Wunschkennzeichen auswählen und für Ihr Fahrzeug reservieren.
Eine Vorabreservierung oder Vorauswahl können Sie auch an der Information oder direkt beim Zulassungstermin in der KFZ-Zulassungsstelle vornehmen.
Die Reservierungsdauer beträgt 90 Tage ab dem Reservierungstag. Nach Ablauf verfällt die Reservierung automatisch. Gebühren für das Wunschkennzeichen fallen erst bei Zulassung an.
Folgende Buchstaben und Buchstabenkombinationen können nicht vergeben werden:
Ä, Ö, Ü, ß, NS, SS, SA, KZ und HJ
Auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht kein Rechtsanspruch