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Privatrechtliche Angelegenheiten, z.B. Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten etc. und Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Ausländische Schriftstücke nur mit Übersetzung.
Unterlagen von Rentenangelegenheiten werden über die Rentenstelle beglaubigt.
Das Original ist bei einer Beglaubigung immer vorzulegen.
Wenn möglich, Kopien bitte vorab anfertigen, andernfalls fällt eine Gebühr von 0,50 € pro Kopie an.