Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Haben Sie sich schon zur Eheschließung angemeldet ?
Bitte beachten Sie: Vor der Trauung müssen Sie sich zunächst beim Standesamt Ihres Wohnsitzes zur Eheschließung anmelden, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, und ob Sie eventuell noch besondere Unterlagen nachreichen müssen. Für Personen, die z.B. in Osnabrück wohnen, ist das dortige Standesamt hierfür zuständig. Nach Abschluss der Prüfung reicht das zuständige Standesamt Ihre Unterlagen an uns weiter. Georgsmarienhütter Einwohnerinnen und Einwohner können hierfür bei uns einen Termin vereinbaren.
Planen Sie bitte hierfür genug Zeit ein. Gerade wenn Besonderheiten vorliegen, wie z.B. Vorehen oder ausländische bzw. unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, kann die Prüfung schon mal etwas länger dauern. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte vorher telefonisch beim zuständigen Standesamt.
Wenn beide Eheschließenden in unterschiedlichen Orten wohnen, können sie sich für eines der beiden Standesämter entscheiden.
Trauungen in der Klosterpforte sind - außer an Feiertagen - immer am zweiten Freitag eines Monats vormittags möglich.
Zusätzlich sind Trauungen am Nachmittag des zweiten Freitags im Mai und im September sowie am dazugehörigen Samstag möglich. Diese Termine finden Sie im nächsten Schritt über die Standortauswahl "Klosterpforte - ZUSATZTERMINE".
Für die Benutzung des Trauzimmers in der Klosterpforte wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 100,00 € erhoben, die auch sofort fällig ist. Näheres hierzu und wie Sie diese Gebühr bezahlen können, entnehmen Sie bitte der E-Mail, die Sie nach Ihrer Reservierung erhalten