Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Neuausstellung, Zweitschrift sowie Verlängerung von Fischereischeinen
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.
Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben.