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Das Bürgerbüro beglaubigt Unterschriften, wenn
das zu unterzeichnende Schriftstück in deutscher Sprache abgefasst ist und
- zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.
Unterschriften ohne dazugehörigen Text und solche, die einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. Grundbuchangelegenheiten), dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.
Die Unterschrift muss in Gegenwart des Sachbearbeiters getätigt werden.
Bitte beachten Sie außerdem die allgemeinen Hinweise zu Beglaubigungen unter www.ilsede.de.