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Beim Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um ein nationales Kennzeichen und darf damit nur für Fahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden.
Voraussetzung:
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Stadt Ludwigshafen oder das Fahrzeug in Ludwigshafen erworben haben - die Vorlage des Kaufvertrages ist dann zwingend erforderlich
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - auch in Kopie möglich
gültige Hauptuntersuchung
Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen
Hinweis:
Die Gültigkeit dieses Kennzeichens beträgt 6 Tage einschließlich des Tages der Antragstellung