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Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung des Personalausweises ist zwingend notwendig.
Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, gelten als allein antragsberechtigt.
Die Beantragung bedarf der Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben.
Die beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Einwohnermeldeamt anhand einer, durch den Antragsteller vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.
Das Formular für die Zustimmungserklärung / Einverständniserklärung finden Sie hier.
Die aktuelle Personalausweisbroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Personalausweis finden Sie hier.