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Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung des Personalausweises ist zwingend notwendig.
Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, gelten als allein antragsberechtigt.
Die Beantragung bedarf der Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben.
Die beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Einwohnermeldeamt anhand einer, durch den Antragsteller vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.
Das Formular für die Zustimmungserklärung / Einverständniserklärung finden Sie hier.
Änderung bei biometrischen Lichtbildern:
Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Biometrische Passfotos für Ausweisdokumente müssen entweder direkt bei den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden. Neben dem zertifizierten Fotohandwerk (https://alfo-passbild.com) bieten auch weitere zugelassene Geschäfte einen persönlichen Passbild-Service an.
In allen Dienststellen der Bürgerämter in Filderstadt besteht die Möglichkeit, ein biometrisches Lichtbild zu erstellen.
Die aktuelle Personalausweisbroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat finden Sie hier.