Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
- Gebühr: Individuell
- Dokument im Original
Deutsche standesamtliche Urkunden (dt. Geburtsurkunde, dt. Heiratsurkunde) können nicht beglaubigt werden.
Für eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat.
Weitere Informationen zur Beglaubigung, ua. auch welche Ukunden/Unterlagen nicht von der Gemeinde beglaubigt werden dürfen, finden Sie hier.