Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Bürger können durch Darlegung triftiger Gründe eine Auskunftsperre bzgl. Ihrer eigenen Person erwirken.
Voraussetzungen hierfür sind: z.B. Gerichtsurteil, Anzeige der Polizei, Antrag durch Sicherheitsbehörde