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Das Halten eines über 3 Monate alten Hundes im Stadtgebiet ist hundesteuerpflichtig und somit anzuzeigen.
vorzulegende Unterlagen bei Anmeldung:
-Identitätsnachweis (Ausweis oder Reisepass),
-Heimtierausweis mit Nachweis der Chipdaten,
-Nachweis über eine entsprechende Halterhaftpflichtversicherung,
-bei Hunden aus dem Tierschutz Vorlage des Vertrages,
-bei Geltendmachung einer Ermäßigung Vorlage Ihres Stadtpasses
vorzulegende Unterlagen bei Abmeldung:
-Identitätsnachweis (Ausweis oder Reisepass),
-Nachweis über den Verbleib des Tieres,
-Steuermarke im Original
Alternativ kann das bereits ausgefüllte An- oder Abmeldeformular nebst den entsprechenden Nachweisen auch per Post an das Bürgerbüro übersandt oder persönlich abgegeben werden. Hier ist keine Terminvereinbarung notwendig.