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Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer*innen . Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Ausländer*innen, deren Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und die sich seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland aufhalten, haben einen Anspruch auf Einbürgerung.
Rechtmäßig ist der Aufenthalt dann, wenn sich die Ausländer*innen als freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger*innen oder als sonstige Ausländer*innen mit Genehmigung der Ausländerbehörde in Deutschland aufhalten (z. B. mit einer Niederlassungserlaubnis). Gewöhnlich oder dauernd ist der Aufenthalt, wenn sowohl der Wille der Ausländer*innen vorliegt, dauernd in Deutschland zu leben, als auch die rechtliche Möglichkeit besteht, für immer in Deutschland zu bleiben (z. B. Besitz einer Niederlassungserlaubnis).
Der Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht, wenn Ausländer*innen:
- sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen
- keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache haben
- keine Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen
- Leistungen nach den Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen
- wegen einer Straftat verurteilt wurden
- sich verfassungsfeindlich betätigen
- ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet ist.
Über die Anspruchseinbürgerungen entscheidet die Stadt Coburg. Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 € pro volljähriger Person. Die Miteinbürgerung eines Kindes unter 18 Jahre beläuft sich auf 51,00 € pro Kind. Diese ist bei Entscheidung über den Antrag zu zahlen.
Für den Termin benötigte Formulare:
- Aufenthaltstitel oder ID-Card als Unionsbürger
Informationen:
- Sie benötigen innerhalb der Stadt Coburg einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz).
- Sie benötigen einen gültigen Nationalpass.
- Die persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig.
- Sie benötigen ein gültiges Aufenthaltsrecht bzw. eine Freizügigkeitsberechtigung (EU-Bürger)
Wir freuen uns, Sie in der Staatsangehörigkeitsbehörde begrüßen zu dürfen.
Ihre Abteilung Migration der Stadt Coburg