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Ein Reiseausweis für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, ist ein deutsches Passersatzdokument, welches ausgestellt wird, wenn Sie nachweislich keinen Pass oder Passersatz aus dem Heimatland besitzen oder diesen nicht auf zumutbare Weise erlangen können.
Ein Reiseausweis für Ausländer dient als Passersatz, mit dem der Ausländer seine Passpflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erfüllt.
Während anerkannte Flüchtlinge einen Reiseausweis für Flüchtlinge beanspruchen können, besteht für subsidiäre Schutzberechtigte kein Rechtsanspruch auf einen Reiseausweis. Subsidiären Schutzberechtigten ist es grundsätzlich zumutbar, sich bei den Auslandsvertretungen des Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Nationalpasses zu bemühen.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Dauer des Aufenthaltstitels.
Reisen in den Herkunftstaat (Heimatland) sind mit diesem Passersatzdokument nicht möglich.
Für den Termin benötigte Formulare:
- Antragsformular bitte zum vereinbaren Termin ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.
Informationen:
- Sie benötigen innerhalb der Stadt Coburg einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz).
- Die persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig.
- Zum Termin ist ein biometrisches Lichtbild erforderlich (QR-Code). Dieses kann auch gebührenpflichtig bei uns vor Ort angefertigt werden (6,00 €). Hierbei handelt es sich um ein digitales Bild, welches lediglich für den Zweck des Aufenthaltstitels genutzt werden kann.
Voraussetzungen:
- Nachweis über die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung des Heimatstaates.
Wir freuen uns, Sie in der Ausländerbehörde begrüßen zu dürfen.
Ihre Abteilung Migration der Stadt Coburg