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Sie sind kürzlich umgezogen?
Sparen Sie sich den Behördengang.
Melden Sie sich uns ihre Familie ganz bequem von zu Hause aus an und sparen Sie sich den Weg aufs Amt. Nach einem Umzug sind Sie verpflichtet, sich binnen 14 Tagen an Ihrem neuen Hauptwohnsitz anzumelden. Gerade dann hat man in der Regel aber genug um die Ohren. Melden Sie sich in Coburg deshalb einfach digital um. Mit einem aktuellen (NFC-fähigen) Smartphone und Ihrem Personalausweis. Einen Termin in unserem Bürgerbüro benötigen Sie anschließend nicht (mehr). Ihre Anmeldung machen Sie komplett von zuhause. Mehr erfahren...
Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzugsdatum ist nicht möglich.
Anmeldung einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat:
Für die Anmeldung einer Person (über 16 Jahre), werden lediglich alle Ausweisdokumente (Personalausweis und/oder Reisepass) benötigt. Zudem ist die sog. Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter oder Eigentümer auszufüllen und zu unterschreiben.
Ist eine persönliche Vorsprache der anzumeldenden Person nicht möglich, so kann die Anmeldung auch durch einen bevollmächtigten erfolgen. Hierzu muss eine Vollmacht, sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person zusätzlich mitgebracht werden.
Anmeldung einer Familie (Ehegatten und Kinder):
Eine Familie, (Ehegatte und Kinder unter 18 Jahren) welche gemeinsam nach Coburg zieht, kann sich von einer Person, aus der Familie (über 16 Jahren) vertreten lassen. Hierzu sind zusätzlich alle Ausweisdokumente, aller anzumeldenden Personen mitzubringen.
Anmeldung einzelner Familienangehöriger (Auflösung Familienverband)
Wird ein minderjähriger Einwohner (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres), der bisher mit beiden Elternteile in einer Hauptwohnung gemeldet war, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung angemeldet, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des anderen, sorgeberechtigten Elternteils. Hierzu können Sie unser Zustimmungsformular nutzen, diesem fügen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht vorpsrechenden gesetzlichen Vertreters bei. Alternativ legen Sie einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht vor. Sollte der minderjährige Einwohner (bis Vollendung des 16. Lebensjahres) bereits nur mit einem Elternteil gemeinsam in einer Hauptwohnung leben/gemeldet sein und mit diesem Elternteil nach Coburg ziehen, so ist das Zustimmungsformular des anderen sorgeberechtigten Elternteils, nicht notwendig.
Hinweis: ggf. können Nachweise über Eheschließung, Sorgerecht bzw. Vaterschaftsanerkennung, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung), oder die Geburtsurkunde erforderlich sein. Wir empfehlen Ihnen vorsorglich die bei Ihnen zutreffenden Nachweise zu prüfen und zu Ihrem Termin mitzubringen.
Wir freuen uns, Sie in unserem Bürgerbüro begrüßen zu dürfen.
Ihre Abteilung Bürgerdienste der Stadt Coburg