Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Werden 15 oder mehr Beglaubigungen benötigt, so empfehlen wir eine Kontakaufnahme dazu unter buergerservice@stadt.mainz.de. Dann können individuelle Bring-/Abholzeiten vereinbart werden.
NICHT durch das Bürgeramt können beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus Deutschland) - Beglaubigung erfolgt durch ausstellendes Standesamt
- Grundstücksangelegenheiten, Testaments- und Nachlassangelegenheiten, Bietvollmacht (im Verfahren über eine Zwangsvollstreckung) - Beglaubigung erfolgt durch einen Notar