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Schritt 2 von 6: Bürgerservice/Ortsverwaltungen - Auswahl des Anliegens
Alle Dienstleistungen des Bürgerservice werden auch in den Ortsverwaltungen angeboten. Gerne kann jede Ortsverwaltung genutzt werden, es gibt keine Zuständigkeit nach Wohnort.
Sie können insgesamt maximal 6 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.