Sie können dieses Anliegen maximal 8 Mal auswählen.
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Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen notwendig sind:
- behördliches Führungszeugnis (vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis vom zuständigen Amtsgericht
Nähere Auskünfte hierzu werden Ihnen auf Anfrage durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice mitgeteilt.