Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Bitte beachten Sie, dass beide Eheleute persönlich beim Standesamt vorsprechen müssen.
Für Ihren Termin benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (im Original)
- Heiratsurkunde (im Original)
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland.)
- Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
*beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das Ihre Vorehe beurkundet hat
*beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
- Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
*Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
*Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
- Zusätzlich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert wurden:
*Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzung/Überbeglaubigung: Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte*n Dolmetscher*in übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass je nach Land möglicherweise nach der Prüfung weitere Unterlagen vom Standesamt vorgelegt werden müssen. Wir würden uns freuen, wenn Sie schon vor dem Termin darüber informieren, in welchem Land Sie geheiratet haben. Dann können wir Ihnen mitteilen, auf welche Besonderheiten Sie hier achten müssen.
Für Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 06782 990-128 oder 06782 990-123 oder per E-Mail unter standesamt@vgv-birkenfeld.de. (Durch Klick auf unsere blau unterstrichene E-Mail-Adresse gelangen Sie direkt auf eine für Sie vorbereitete E-Mail.)