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Bei der Beantragung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird erst ein Aufbietungsverfahren, welches ca. 3 Wochen läuft, gestartet.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II kann keine Zulassung vor Abschluss des Aufbietungsverfahrens gemacht werden.
Bei auswärtigen Fahrzeugen nur, wenn danach beim Kreis Bad Kreuznach zugelassen wird.