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Informationen zum Kurzzeitkennzeichen:
Die örtliche Zuständigkeit der Zulassungsstelle Ahrweiler ist zu beachten, dass heißt: Der Antragsteller hat im Landkreis Ahrweiler seinen Hauptwohnsitz / Betriebssitz bzw. das Fahrzeug hat nachweislich seinen Standort im Landkreis Ahrweiler (Kaufvertrag, Rechnung, Angebot, usw.)
Gültigkeit:
Das Kurzzeitkennzeichen ist gültig für maximal 6 Tage (inkl. Ausstellungstag) innerhalb von Deutschland für nicht angemeldete Fahrzeuge.
Verwendungszweck:
Für Probe- und Überführungsfahren, Fahrten zur Werkstatt und zurück, Fahrten zur Durchführung einer notwendigen Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirkes des ausstellenden Kreises.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
- Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugklasse, Hersteller, Aufbauart und Fahrzeugidentifikationsnummer) – sind durch Vorlage der Fahrzeugdokumente nachzuweisen. Kopien sind ausreichend, müssen aber in Papierform vorliegen!
- Ebenfalls ist eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls auch eine gültige Sicherheitsprüfung durch Vorlage der Dokumente der Prüfstelle nachzuweisen
- Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Halterin/des Halters (Original, Kopie)
bei minderjährigen Haltern
- schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten
bei Erledigung durch Dritte
- zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person (Original, Kopie);
bei Firmen
- Einzelfirmen – Gewerbeanmeldung und Ausweis/Pass der Firmeninhaber
- juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Ausweis/Pass der/des Vertretungsberechtigten
Vordrucke:
Vollmacht
Einwilligung Minderjähriger